Trans*Net OHZ ist ein Netzwerk und eine Selbsthilfegruppe für Trans*, deren Angehörige sowie für Freund_innen und Unterstützer_innen.
Trans*Net OHZ will sich durch Aufklärung und Informationen über Trans* und insbesondere über Transsexualität für die Förderung des Verständnisses für die Lebenssituation von Trans* einsetzen.
Trans*Net OHZ setzt sich gezielt gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, gegen Trans*-, Homo- und Inter*-feindlichkeit und gegen Sexismus im ländlichen Raum ein.
Trans*Net OHZ unterstützt die Vielfalt der Lebensgemeinschaften im ländlichen Raum.
Trans*Net OHZ bestärkt und begleitet Trans* in der Phase der Geschlechtsangleichung (Transition) und bietet Unterstützung in allen Phasen an.
Trans*Net OHZ ist regional und überregional mit anderen Gruppen, Vereinen, Netzwerken und Selbsthilfegruppen vernetzt, die sich für Geschlechtervielfalt und Förderung von Minderheiten einsetzen.
Trans*Net OHZ verfolgt das Gesundheitsziel der Weltgesundheitsorganisation von 1948: „Gesundheit ist ein Zustand des vollkommenen psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen ist ein Grundrecht jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.“
Die gilt gerade für Trans*, die eine Minderheit sind, die wegen ihrer Geschlechtsidentität immer noch diskriminiert wird.
Trans*Net OHZ bietet jeden ersten Freitag im Monat von 19:15 – 21:30 Uhr einen Stammtisch für Trans*, deren Angehörige, Freund_innen und Unterstützer_innen im Bildungshaus im Campus in Osterholz-Scharmbeck,
Lange Str. 28 an. Um Anmeldungen unter den o. g. Telefonnummern wird gebeten.
Trans*Net OHZ
Netzwerk und Selbsthilfegruppe für Trans* im Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Es gibt Menschen, die sich mit einem oder mehreren anderen (auch wechselnden) als dem bei der Geburt zugewiesenen oder mit keinem Geschlecht identifizieren (Geschlechtsidentität/Identitätsgeschlecht). Zum Teil streben sie durch modische, kosmetische, medikamentöse und eventuell operative Maßnahmen eine Angleichung an ein anderes Geschlecht an. Dies ist unabhängig von der sexuellen Orientierung.
Jeder Mensch hat das Recht ohne Beeinflussung durch Medizin, Recht, Gesellschaft oder Staat, das eigene Geschlecht selbst zu definieren.
Trans*(-sexuell, -geschlechtlich, -ident, -vestit oder Transgender) zu sein ist eine Selbsteinschätzung bzw. -erklärung, weil nach dem aktuellen Stand der medizinischen Kenntnisse das Geschlecht eines Menschen von außen nicht bestimmt werden kann.
Bei Menschen, die eine Geschlechtsangleichung anstreben, gibt es die Frau-zu-Mann- (trans*-Mann) und die Mann-zu-Frau-Angleichung (trans*-Frau), wobei über die Anteile in der Bevölkerung keine validen Zahlen vorliegen. Der Prozess der Geschlechtsangleichung wird als Transition bezeichnet.
Trans*(-sexuelle) Menschen, die sich spät outen, haben häufig einen jahrelangen Leidensweg hinter sich und können irgendwann nicht mehr in der zugewiesenen Geschlechtsrolle leben. Sie sind Diskriminierungen und auch Gewalterfahrungen ausgesetzt. Das geht von der Verweigerung der Anrede, einer bewussten Fehlanrede, dem Ignorieren der Person, Verspottung und Auslachen bis zur Verweigerung der Benutzung des WCs des Identitätsgeschlechts und der Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Besonders trans*-Frauen machen die Erfahrung homophober Beleidigungen. Arbeitslosigkeit aufgrund von Druckkündigungen ist unter Trans* weit verbreitet. Auch direkte körperliche Gewaltanwendungen sind nicht selten. Zurzeit gelten nur noch wenige Vorschriften des Transsexuellengesetzes (TSG) nach denen Trans* ein menschenrechtsunwürdiges Gutachterverfahren durchlaufen müssen, um den Vornamen und den Personenstand zu ändern. Dazu sind zwei psychiatrische Gutachten notwendig, die bescheinigen, dass die Diagnose F. 64.0 „Transsexualismus“ nach ICD-10-GM vorliegt. Zudem ist ein 18-monatiger Alltagstest durch die „Begutachtungsanleitung – Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität“ des MDS (2009) vorgesehen. Dann erst werden die Kosten für die angleichende Therapie von den Krankenkassen übernommen. Mittlerweile liegen von verschiedenen Seiten Forderungspapiere vor, die die Abschaffung des Gutachterverfahrens und der Begutachterrichtlinien vorsehen. Angestrebt wird ein reines Antragsverfahren und eine Streichung aus der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision – German Modification – (ICD-10-GM), weil Trans* nicht krank sind.
Hilfreich sind dabei der Landesvielfaltsplan des Landes Niedersachsen und das Bundesprogramm „Demokratie leben“. In beiden Programmen geht es um die gezielte Förderung von Minderheiten, was weiter geht als den reinen Minderheitenschutz, den die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz garantiert. Alle Menschen haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben. Das geht aus dem Recht auf Selbstbestimmung hervor, eines der unveränderlichen Grundrechte in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass diese Rechte alle Menschen wahrnehmen kommen, egal wie klein deren Minderheit ist.